Ihre Grundsteuererklärung in guten Händen!
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Grundsteuerreform 2025

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Erhebung der Grundsteuer. Daher bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. 

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine entsprechende Erklärung in digitaler Form (Elster) beim jeweilig zuständigen Finanzamt einzureichen.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es leider nicht. In Bayern und Hessen wird die neue Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.

Wer muss eine Erklärung zur Grundsteuer in Aschaffenburg abgeben?

  • Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Wohnungseigentümer (die Hausverwaltung ist hierfür nicht zuständig)

Folgende Angaben sind für Grundstücke (Grundsteuer B) nötig:

  • Informationen zum Grundstück selbst (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer mit Anschrift)
  • Einheitswert Aktenzeichen
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Wohn-/Nutzfläche bei Wohngebäuden
  • Nutzfläche (bei gewerblich genutzten Gebäuden)
  • Art des Grundstücks (unbebaut oder bebaut)
  • Nutzungsart (Wohnen oder Nicht-Wohnen)

Die meisten Informationen finden Sie in einem aktuellen Grundbuchauszug. Hier finden Sie den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bayern. Die entsprechende Wohnfläche (bzw. Nutzfläche) entnehmen Sie den Bauplänen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der entsprechenden Meldung.

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