Reisekosten-Richtlinien
Wir entwerfen in Zusammenarbeit mit Ihnen die Reisekostenrichtlinien in denen die allgemeinen Bestimmungen zur Planung, Durchführung und Abrechnung von Geschäftsreisen und Montagen festgelegt werden.
Reisekostenerfassung
Wir übernehmen für Sie das Erfassen der Reisen in dem von Ihnen gewünschten System (Inhouse-Lösung oder separates Programm) unter Beachtung der festgelegten Reisekostenrichtlinien
Nach der Erfassung erfolgt eine individuell festgelegte Ausgabe (Ausdruck der Reisekostenabrechnung, Weiterleitung an Vorgesetzte zur Unterschrift, Mitteilung der Auszugsbeträge usw.) der Reisekosten.
Warum Reisekostenprüfung?
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen steuerlichen Handhabung und der Einhaltung der Reisekostenrichtlinien. Erst nach der Prüfung der Reisekosten werden diese durch entsprechende Mitteilung zur Auszahlung bereit gestellt.
Wir übernehmen für Sie die Archivierung Ihrer Reisekostenbelege oder auf Wunsch gerne auch anderer Belege (z.B. Eingangsrechnungen) und übersenden Ihnen diese in gewünschter Form zum aufbewahren und/oder weiterverarbeiten. Denn Buchungsbelege (unter die auch die Reisekostenbelege fallen) müssen lt. Fiskus 10 Jahre aufbewahrt werden.
Ich arbeite mit den führenden Softwareherstellern zusammen und biete Ihnen die passende Reisekostensoftware für Ihr Unternehmen.